
Wohnraummietvertrag
Mietvertrag
— noch einzutragen —– Vermieter/in –
— noch einzutragen —– Mieter/in –
§ 1 Mieträume und Flächen
Vermietet wird der Wohnraum in — noch einzutragen —, — noch einzutragen —. Die Flächenangabe dient der Information und Beschreibung des Mietobjekts.
§ 2 Vertragsmodell und Bewohner
Der bezeichnete Wohnraum wird an die aufgeführten Mieter gemeinsam beziehungsweise an den einzelnen aufgeführten Mieter überlassen.
§ 3 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am — noch einzutragen —. Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
§ 4 Miete, Fälligkeit und Zahlung
Die monatliche Nettokaltmiete beträgt 0,00 €. Hinzu kommen Betriebskostenvorauszahlungen von 0,00 € und Heiz-/Warmwasserkosten von 0,00 €. Die derzeitige monatliche Gesamtzahlung beträgt 0,00 €. Sie ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag, zu entrichten.
§ 5 Betriebskosten
Auf den Mieter werden ausschließlich die nachstehend ausgewählten, laufend entstehenden Betriebskosten im gesetzlich zulässigen Umfang umgelegt. Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie Beiträge zur Erhaltungsrücklage gehören nicht dazu.
- Grundsteuer und sonstige laufende öffentliche Lasten
- Wasserversorgung
- Entwässerung
- Heizung
- Warmwasser
- Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung gemeinschaftlicher Flächen
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherungen
- Hauswart
Über die Vorauszahlungen wird jährlich für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. innerhalb der gesetzlichen Frist abgerechnet. Belegeinsicht und Einwendungen richten sich nach dem Gesetz. Soweit Verbrauch oder Verursachung erfasst werden, wird danach abgerechnet; im Übrigen nach dem Verhältnis der Wohnflächen.
Heiz- und Warmwasserkosten werden nach der Heizkostenverordnung verteilt: 70 % nach erfasstem Verbrauch und 30 % nach der maßgeblichen Fläche, soweit gesetzlich kein anderer Anteil zwingend ist.
Folgende Kosten meldet und zahlt der Mieter unmittelbar an den jeweiligen Anbieter bzw. Berechtigten: Strom, Internet/Telefon und Rundfunkbeitrag.
§ 6 Heizung, Warmwasser, Zähler und Anlagen
Die Versorgung erfolgt über eine Zentralheizung. Der Mieter darf Bedienungselemente nur bestimmungsgemäß nutzen. Störungen, Undichtigkeiten und Ausfälle sind unverzüglich zu melden; eine Reparaturbeauftragung durch den Mieter erfolgt nur nach Abstimmung oder in einem echten Notfall.
Bei Übergabe und Rückgabe werden folgende Zähler mit Nummer und Stand protokolliert: Strom, Kaltwasser, Warmwasser und Heizung, soweit vorhanden.
§ 7 Übergabe, Zustand und Schlüssel
Die Mieträume werden renoviert übergeben. Zustand, Zählerstände, Anzahl und Art der Schlüssel sowie erkennbare Mängel werden in einem von beiden Seiten unterzeichneten Übergabeprotokoll festgehalten.
§ 8 Gebrauch, Haushaltsaufnahme und Untervermietung
Die Räume werden zu Wohnzwecken überlassen. Ein stilles Homeoffice ohne Mitarbeiter, Publikumsverkehr, Werbung oder störende Außenwirkung ist zulässig; eine weitergehende berufliche oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung. Besucher dürfen im üblichen Umfang empfangen werden. Dauerhafte Aufnahme weiterer Personen ist mitzuteilen, soweit dies berechtigte Interessen des Vermieters berührt.
Die Überlassung an Dritte und eine Untervermietung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 540 und 553 BGB.
§ 9 Tierhaltung
Übliche Kleintiere dürfen in üblicher Zahl ohne Zustimmung gehalten werden. Für Hunde, Katzen und andere Tiere, die über die übliche Kleintierhaltung hinausgehen, ist eine Einzelfallzustimmung einzuholen. Die berechtigten Interessen aller Beteiligten, Art und Zahl der Tiere, Größe der Wohnung sowie mögliche Störungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.
§ 10 Obhut, Lüften, Heizen und Mängelanzeige
Der Mieter behandelt Mieträume, mitvermietete Gegenstände und Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich, sorgt für angemessenes Heizen und Lüften und schützt die Räume im zumutbaren Umfang vor Frost und Feuchtigkeit. Mängel, Schäden und Gefahren sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Hausordnung, Gemeinschaftsflächen und Hausdienste
Die beigefügte Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrags. Ruhezeiten: 22:00 bis 06:00 Uhr sowie 13:00 bis 15:00 Uhr. Gesetzlich zulässige Nutzungen dürfen dadurch nicht unangemessen eingeschränkt werden.
Flure, Treppen, Rettungswege und Brandschutztüren sind freizuhalten. Müll ist zu trennen und nur in die vorgesehenen Behälter zu geben.
In geschlossenen Gemeinschaftsflächen ist Rauchen untersagt.
§ 12 Besondere Haus-, Anlagen- und Sicherheitsregeln
- Waschmaschine und Geschirrspüler nur fachgerecht und mit Wasserschutz betreiben.
- Rauchwarnmelder nicht entfernen oder beeinträchtigen; Störungen sofort melden.
- Schädlingsbefall und gesundheitsgefährdende Zustände unverzüglich melden.
- Keine festen, fettigen, chemischen oder schädlichen Stoffe in Abflüsse und Toilette geben.
- Keine brennbaren oder gefährlichen Stoffe in Keller, Dachboden oder Gemeinschaftsflächen lagern.
- Blumenkästen und Gegenstände auf Balkon/Fensterbank sicher befestigen; Gießwasser zurückhalten.
- Fahrzeuge und Fahrräder nur auf zugewiesenen Flächen abstellen; Fluchtwege freihalten.
- Heizung, Wasser und Allgemeinstrom sparsam nutzen; unnötige Frost- und Feuchteschäden vermeiden.
Diese Regeln sind verhältnismäßig anzuwenden; gesetzliche Rechte und der vertragsgemäße Gebrauch bleiben unberührt.
§ 13 Bauliche Veränderungen und Einrichtungen
Bauliche Veränderungen, Eingriffe in die Bausubstanz sowie Außenantennen, Wallboxen und wesentliche Installationen bedürfen vor Beginn der Zustimmung des Vermieters; gesetzliche Ansprüche des Mieters bleiben unberührt. Eigene Einrichtungen bleiben grundsätzlich Eigentum des Mieters. Über Entfernung oder Übernahme bei Rückgabe ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen.
§ 14 Zutritt und Sicherheitseinrichtungen
Der Vermieter oder beauftragte Personen dürfen die Mieträume nur aus konkretem berechtigtem Anlass, nach Terminabstimmung und mit angemessener Ankündigung betreten. Vereinbarte Ankündigung: mindestens 48 Stunden vorher, außer bei Gefahr im Verzug. Bei Gefahr im Verzug ist ein sofortiger Zutritt im erforderlichen Umfang zulässig. Gesetzliche Duldungspflichten, insbesondere für Wartung von Rauchwarnmeldern sowie Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, bleiben unberührt.
§ 15 Schönheits- und Kleinreparaturen
Es gelten die gesetzlichen Regeln; Schönheitsreparaturen werden nicht formularmäßig auf den Mieter übertragen.
§ 16 Kündigung und Vertragsende
Für Kündigung, Kündigungsfristen und Fortsetzung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Kündigung des Wohnraummietverhältnisses bedarf der Schriftform. Bei mehreren Mietern muss die Kündigung grundsätzlich von allen Mietern erklärt beziehungsweise allen Mietern gegenüber erklärt werden.
§ 17 Rückgabe
Nach Vertragsende sind die Mieträume geräumt, besenrein, mit allen überlassenen und nachgefertigten Schlüsseln sowie unter Beachtung wirksamer Rückbauvereinbarungen zurückzugeben. Eine pauschale Endrenovierung wird nicht vereinbart. Über Zustand, Zählerstände und Schlüssel wird ein Rückgabeprotokoll erstellt.
§ 18 Vertragsanlagen
Folgende Anlagen wurden vor Unterzeichnung zur Verfügung gestellt, gemeinsam geprüft und sind Bestandteil dieses Vertrags:
- Hausordnung
- Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos
- Betriebskostenkatalog / Umlageschlüssel
§ 19 Schlussbestimmungen
Nebenabreden bestehen nur, soweit sie in diesem Vertrag und seinen Anlagen festgehalten sind. Individuelle Abreden haben den gesetzlichen Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen; die Wirksamkeit des übrigen Vertrags richtet sich nach dem Gesetz. Rechte der Parteien werden durch diese Bestimmung nicht verkürzt.